Glossary entry (derived from question below)
Polish term or phrase:
faktura korygujaca
German translation:
Korrekturrechnung
Added to glossary by
Alicja Butkiewicz-Hübscher
Sep 28, 2005 10:50
18 yrs ago
2 viewers *
Polish term
faktura koryguj±ca
Polish to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
czy to będzie korrigierte Rechnung? czy jest co¶ lepszego?
dziękuję :)
dziękuję :)
Proposed translations
(German)
3 +2 | Korrekturrechnung | Alicja Butkiewicz-Hübscher |
5 | Korrekturrechnung | Angela Nowicki |
Proposed translations
+2
4 mins
Polish term (edited):
faktura koryguj�ca
Selected
Korrekturrechnung
moze tak lepiej
Peer comment(s):
agree |
Angela Nowicki
: Byłaś trochę szybsza. :-)
3 mins
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dzieki rowniez za wyjasnienie:)
|
|
agree |
Ryszard Jahn
: genralnie OK, tylko że w PL rozróżnia się "rachunki" i "faktury" :-)/// Wcale nie proponowałbym faktury... :-)
1 hr
|
ja tez nie:)pozdrawiam
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "dziêkujê:)"
6 mins
Polish term (edited):
faktura koryguj�ca
Korrekturrechnung
"Zum Stornieren einer Rechnung kommt es in der
Regel, wenn die Leistungserbringung nicht erfolgte bzw.
wie oben erwähnt, bei der Korrektur des Leistungsdatums.
Da das Stornieren die Leistungserbringung ungeschehen
macht, müssen beide Partner zu diesem Datum
– nach dem offiziellen Standpunkt der Steuerbehörde –
eine Selbstrevision durchführen. Einerseits darum, weil
mit dem Stornieren beim Kunden der Basisbeleg für den
zu Recht erfolgten Steuerabzug erlischt, andererseits
weil der Kunde den in der Korrekturrechnung ausgewiesenen
Posten - aufgrund eines ausdrücklichen
Verbots des Mehrwertsteuergesetzes in § 45 Abs. 5 –
mittels Selbstrevision in die ursprüngliche Steuererklärung
nicht einstellen darf, sondern erst im Zeitraum der
Ausstellung der Korrekturrechnung berücksichtigen darf."
Regel, wenn die Leistungserbringung nicht erfolgte bzw.
wie oben erwähnt, bei der Korrektur des Leistungsdatums.
Da das Stornieren die Leistungserbringung ungeschehen
macht, müssen beide Partner zu diesem Datum
– nach dem offiziellen Standpunkt der Steuerbehörde –
eine Selbstrevision durchführen. Einerseits darum, weil
mit dem Stornieren beim Kunden der Basisbeleg für den
zu Recht erfolgten Steuerabzug erlischt, andererseits
weil der Kunde den in der Korrekturrechnung ausgewiesenen
Posten - aufgrund eines ausdrücklichen
Verbots des Mehrwertsteuergesetzes in § 45 Abs. 5 –
mittels Selbstrevision in die ursprüngliche Steuererklärung
nicht einstellen darf, sondern erst im Zeitraum der
Ausstellung der Korrekturrechnung berücksichtigen darf."
Discussion